Änderungsabnahmen
Die Änderungsabnahme für Ihr Auto (Räder/Reifen, An- & Umbauten, Tieferlegung, AHK) gibt’s bei uns.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Wissenswertes zu Änderungsabnahmen
Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten zwecks Änderungsabnahme des Kundenfahrzeuges besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen zum Beispiel bei der Umschreibung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.
Was ist beim Tuning mit Absicht auf Änderungsabnahme erlaubt und was nicht, worauf muss ich beim Veredeln und Verbessern meines Gefährts achten und wie unterscheide ich seriöse von unseriösen Angeboten auf dem Markt? Auf diese Fragen gibt der neue GTÜ Tuning-Ratgeber die passenden Antworten.