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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kfz-Sachverständigen - Büro Lutz Kowalski | | |
| 1. Geltung der Bedingungen | | Verrechnungssatz von € 120,00 pro Stunde plus Nebenkosten in |
| Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den | | Rechnung gestellt. |
| Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. | | Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zuzüglich |
| Diese können zu den üblichen Geschäftszeiten in den | | der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
| Büroräumen des AN eingesehen werden. | | 6. Rechnungsprüfungsberichte, Nachbesichtigungen |
| 2. Auftragserteilung | | Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen werden in der |
| Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu | | werden diese Tätigkeiten nach dem benötigten Zeitaufwand in |
| erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere | | Rechnung gestellt. |
| Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene | | 7. Stornierung |
| Aufträge gelten als verbindlich. | | Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder Email mitzuteilen. |
| Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des | | Stornierungskosten werden pauschal mit € 75,00 zuzüglich |
| Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und | | Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, |
| ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat | | dass ein Schaden überhaupt entstanden oder wesentlich niedriger ist |
| insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang | | als die Pauschale. |
| möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine | | 8. Gutachtenerstellung |
| ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und | | Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in |
| Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile | | dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original- |
| aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen | | Lichtbildsatz, einem Duplikate mit Lichtbildsatz und einem Duplikat |
| durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener | | ohne Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz |
| Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN. | | bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. |
| 3. Vollmacht | | 9. Gutachtenversand |
| Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und | | Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG |
| zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und | | an Dritte erfolgt auf Risiko des AG. |
| Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten. | | 10. Haftung |
| 4. Zahlungsbedingungen | | Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen |
| Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das | | und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die |
| Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens in den | | gesetzlichen Regelungen. |
| Büroräumen des AN unmittelbar fällig. Ein Versand der Gutachten | | 11. Anwendbares Recht |
| erfolgt nur gegen Nachnahme. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/ | | Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen |
| Rechnungsnummer anzugeben. | | zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik |
| Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das | | Deutschland. |
| gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. | | 12. Gerichtsstand, Schlussbestimmung |
| 5. Sachverständigenhonorar | | Gerichtsstand für Kaufleute ist Kamen |
| Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten | | Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein |
| auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar | | oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen |
| und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN ist | | oder Vereinbarungen nicht berührt. |
| zu den üblichen Geschäftszeiten in den Büroräumen einsehbar. Ein | | |
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| Als Schadenhöhe | | |
| sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Nettoreparaturkosten | | |
| zuzüglich einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden | | |
| ist der Bruttowiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unmittelbar | | |
| vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. | | |
| Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein | | |