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Impressum:

Lutz Kowalski.

Präsidentenstraße 20

59192 Bergkamen

 

Telefon: 02307/ 299845

Fax: 02307 / 299846

Mobil: 0171 / 35 86 989

E-Mail: Lutz.Kowalski@t-online.de

Firmensitz/ Registergericht: Bergkamen, Präsidentenstraße 20 / Kamen

Registernummer: Finanzamt Hamm  322/0356/0366

 

 

 

Inhaltlich verantwortlich: Lutz Kowalski

 

 

Rechtliche Hinweise Haftung für Links
(LG Hamburg 12.05.1999 - 312 O 85/98)

Das Landgericht in Hamburg hat in seinem Urteil 312 O 85/98 vom 12.05.1999 entschieden, dass durch die Anbringung eines Links die Inhalte der entsprechenden Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich durch folgenden Wortlaut ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert:

 

Ich distanziere mich zum Inhalt der auf meiner Internetseiten verlinkten Seiten und weise ausdrücklich darauf hin, dass ich die entsprechenden Seiten nur in unregelmäsigen Abständen besuche und keine Gewährleistung jeglicher Art übernehme. Die Seitenbetreiber sind ausschließlich selbst für den Inhalt und die Gestaltung verantwortlich.

Lutz Kowalski

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das
Kfz-Sachverständigen - Büro Lutz Kowalski
  
1. Geltung der Bedingungen Verrechnungssatz von € 120,00 pro Stunde plus Nebenkosten in
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Rechnung gestellt.
Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zuzüglich
Diese können zu den üblichen Geschäftszeiten in den der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Büroräumen des AN eingesehen werden. 6. Rechnungsprüfungsberichte, Nachbesichtigungen
2. Auftragserteilung Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen werden in der
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu werden diese Tätigkeiten nach dem benötigten Zeitaufwand in
erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere  Rechnung gestellt.
Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene 7. Stornierung
Aufträge gelten als verbindlich. Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder Email mitzuteilen.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Stornierungskosten werden pauschal mit € 75,00 zuzüglich
Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt,
ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat dass ein Schaden überhaupt entstanden oder wesentlich niedriger ist
insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang als die Pauschale.
möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine 8. Gutachtenerstellung
ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in
Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-
aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen Lichtbildsatz, einem Duplikate mit Lichtbildsatz und einem Duplikat
durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener ohne Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz
Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN. bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.
3. Vollmacht 9. Gutachtenversand
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG
zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten. 10. Haftung
4. Zahlungsbedingungen Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die
Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens in den gesetzlichen Regelungen.
Büroräumen des AN unmittelbar fällig. Ein Versand der Gutachten 11. Anwendbares Recht
erfolgt nur gegen Nachnahme. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/ Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
Rechnungsnummer anzugeben. zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das Deutschland.
gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. 12. Gerichtsstand, Schlussbestimmung
5. Sachverständigenhonorar Gerichtsstand für Kaufleute ist Kamen
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN ist oder Vereinbarungen nicht berührt.
zu den üblichen Geschäftszeiten in den Büroräumen einsehbar. Ein  
   
Als Schadenhöhe  
sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Nettoreparaturkosten  
zuzüglich einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden  
ist der Bruttowiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unmittelbar  
vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.  
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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(LG Hamburg 12.05.1999 - 312 O 85/98)

Das Landgericht in Hamburg hat in seinem Urteil 312 O 85/98 vom 12.05.1999 entschieden, dass durch die Anbringung eines Links die Inhalte der entsprechenden Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich durch folgenden Wortlaut ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert:

 

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Lutz Kowalski

 

 

 

 

 

info@kfz-unfall-schaden.de